Reisen mit Tieren

Reisen mit Haustieren – was ist zu beachten?
Als Halter eines Haustiers steht man bei einer geplanten Reise oftmals vor einem großen Problem. Der tierische Freund kann nicht die ganze Zeit über allein zu Hause bleiben, es findet sich jedoch auch nicht immer ein entsprechender Betreuer. Aus diesem Grund sollte nicht ausgeschlossen werden, das eigene Haustier einfach mit in den Urlaub zu nehmen. Wer mit seiner Katze oder seinem Hund zusammen verreisen möchte, muss jedoch einige Dinge beachten. Neben gesetzlichen Einreisebestimmungen fallen dabei oftmals auch Kosten für ärztliche Untersuchungen, Flug und Unterbringung an. Nachfolgend soll diese Thematik deshalb etwas genauer beleuchtet werden.
Grundlegende Informationen zur Reisevorbereitung
Vor einer Reise mit dem eigenen Haustier gehört ein Besuch beim Tierarzt zum Pflichtprogramm, denn ein Gesundheitscheck ist sehr wichtig. Dabei stellt der Tierarzt fest, ob der Hund oder die Katze überhaupt in der Lage ist, die Strapazen einer Reise auf sich zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, muss zudem immer der Impfschutz gegen Tollwut geprüft werden. Laut EU-Verordnung ([EG] Nr. 998/2003) ist die Dauer des Impfschutzes sowie der Impfstoff selbst in einem Heimtierausweis zu notieren, der von einem Tierarzt ausgestellt werden kann. Darin muss zudem die Nummer des Mikrochips stehen, mit dem neue Haustiere seit 03. Juli 2011 eindeutig zu kennzeichnen sind. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass Tiere bei ihrer Wiedereinreise eventuell die Tollwut einschleppen. Die Impfung sollte bei Jungtieren ab einem Alter von 3 Monaten zudem 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, weil dieser Zeitraum als Wartezeit vorgeschrieben ist.
Das Haustier vor typischen Reisekrankheiten schützen
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Tollwut-Impfung sollte das eigene Tier jedoch auch Schutzbehandlungen gegen typische Reisekrankheiten bekommen. Dazu gehört beispielsweise der Befall von Band- oder Spulwürmern, gegen den es mittlerweile sehr wirksame Präparate gibt. Ferner sorgen auch Zecken für Schwierigkeiten, denn sie stecken Hunde mit Krankheiten wie der Babesiose oder der Ehrlichiose an, die im schlimmsten Fall sogar tödlich enden können. Tierärzte haben jedoch die Möglichkeit, mit entsprechenden Halsbändern oder Medikamenten vorzubeugen. Dabei werden die Präparate dem jeweiligen Reiseziel angepasst, um einen bestmöglichen Schutz gewährleisten zu können. Katzen können zudem gestresst reagieren, weshalb unter Umständen Beruhigungsmittel sinnvoll sind.
Reiseequipment gehört ebenfalls dazu
Außerdem ist es natürlich wichtig, sich auch um entsprechendes Equipment für die Reise zu kümmern. Dazu gehören für kleine Hunde und Katzen beispielsweise eine gemütliche Transportbox und eine weiche Decke. Ferner ist es sehr hilfreich, das gewohnte Futter für die Tiere mitzunehmen und sie mit Spielzeug auf der Reise zu beruhigen. Große Hunde benötigen bei einer Zugreise hingegen eine Leine und einen Maulkorb, da die Sicherheitsbestimmungen dies häufig vorschreiben. Bei allen Haustieren ist es wichtig, ihnen stets das Gefühl zu geben, dass ihnen nichts passiert.
Gibt es spezielle Auflagen in den einzelnen Verkehrsmitteln?
Der Urlaub mit dem eigenen Hund oder der Katze kann mitunter sehr viel Spaß machen. Trotzdem müssen in den einzelnen Verkehrsmitteln bestimmte Auflagen beachtet werden. Nachfolgend sollen diese deshalb etwas genauer aufgezeigt werden.
Reisen im Auto – die Sicherheit des Tieres beachten
Die geringsten Auflagen muss ein Tierhalter bei der Fahrt im eigenen Pkw beachten, denn dort bestimmt er als Besitzer selbst. Trotzdem lassen sich aus gesetzlichen Vorschriften bestimmte Punkte ableiten, die man nicht ignorieren sollte. Laut § 23 StVO I ist der Fahrer eines Fahrzeugs nämlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Fahrtüchtigkeit nicht durch Beladung oder Tiere eingeschränkt wird. Aus diesem Grund ist es nicht zulässig, das Tier während der Fahrt frei im Innenraum laufen zu lassen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann Bußgelder und auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Bei einem Unfall besteht zudem das Risiko von lebensgefährlichen Verletzungen für das Tier und den Fahrer. ADAC-Crash-Tests haben ergeben, dass ein Hund mit einem Gewicht von 22 Kg bei einem Fahrzeugunfall ungesichert mit 50 km/h von der Hutablage nach vorne fliegen würde. Beim Aufprall auf den Fahrersitzt brächte er dabei eine Wucht mit sich, die das 25fache seines eigenen Körpergewichts beträgt. Dies könnte auch für den Fahrer schwere Verletzungen nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, kleine Tiere wie Katzen oder kleinere Hunderassen in einer Transportbox zwischen Rücksitzbank und Fahrersitz unterzubringen. Größere Hunde sollten hingegen entweder in einem Kofferraum-Käfig oder mit einem Rückhaltesystem angeschnallt auf der Rückbank reisen.
Zugreisen erfordern weitere Maßnahmen
Wer seine Haustiere mit auf eine Bahnreise nehmen möchte, sollte sich bereits vorher bei den jeweiligen Zuggesellschaften über die Auflagen informieren. Die DB erlaubt Reisen mit Hunden und Katzen grundsätzlich, jedoch sollten kleinere Tiere in einem entsprechenden Behältnis mitgeführt werden. Darüber hinaus müssen größere Hunde an der Leine geführt werden und sie benötigen einen Maulkorb. Davon ausgenommen sind lediglich Blindenhunde und Begleithunde für schwerbehinderte Menschen. Da in anderen Ländern jedoch durchaus andere Bestimmungen gelten, ist es unerlässlich, vorher auch die Regelungen im Urlaubsland zu recherchieren.
Reisen im Flugzeug – verschiedene Möglichkeiten für die Mitnahme von Tieren
Ist eine Flugreise mit dem eigenen Haustier geplant, gibt es je nach Airline unterschiedliche Bestimmungen. So können kleine Hunde und Katzen in einem Hartschalenkäfig mitunter sogar in der Kabine mitgeführt werden. Hierfür ist jedoch eine vorherige Reservierung notwendig. Darüber hinaus dürfen sowohl der Käfig als auch das Tier ein bestimmtes Gesamtgewicht sowie bestimmte Abmessungen nicht überschreiten. Ferner besteht auch die Option, einen größeren Hund als Aufgabegepäck in einem belüfteten Teil des Gepäckraums mitfliegen zu lassen. Zu diesem Zweck wird ein stabiler Käfig benötigt, der den Vorschriften der International Air Transport Association (AITA) entspricht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das eigene Haustier als Fracht transportieren zu lassen. Dies ist immer dann erforderlich, wenn ein bestimmtes Land nur diesen Transportweg zulässt oder wenn das Gesamtgewicht sowie die Abmessungen der vorgeschriebenen Transportbox bestimmte Grenzen überschreiten.
Welche Einreisebestimmungen gibt es?
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt besteht in den gesetzlichen Einreisebestimmungen für Haustiere. Nur wenn man sich an diese hält, ist ein gemeinsamer Urlaub mit dem tierischen Begleiter möglich. Innerhalb der EU werden die Einreisebestimmungen durch die EU-Verordnung ([EG] Nr. 998/2003) geregelt. Demnach muss jedes Tier eindeutig identifizier bar sein. Dies geschieht über einen implantierten Mikrochip, dessen Nummer auf dem sogenannten Heimtierausweis eingetragen wird. Nach der Ausstellung des Ausweises durch einen befugten Tierarzt müssen dort die wichtigsten Impfungen gegen Tollwut und bei Bedarf der Schutz gegen Bandwurmbefall und Zecken eingetragen werden.
Grundsätzliche Regelungen
In der oben genannten Richtlinie werden zudem einige weitere wichtige Regelungen festgelegt. Dazu gehört die Beschränkung der zu transportierenden Tiere auf eine Anzahl von maximal 5. Bei größeren Mengen gelten Regelungen für Züchter oder Händler. Ferner dürfen Tiere in Mitgliedsstaaten der EU normalerweise nur einreisen, wenn sie bereits das Alter von 3 Monaten erreicht haben. Jüngere Tiere dürfen bei der Rückkehr aus einem EU-Staat nach Deutschland nur wieder einreisen, wenn sie von einem Muttertier begleitet werden. Kommt der Reisende aus einem gelisteten Drittland (Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 998/2003, Teil B Abschnitt 2 oder Teil C), können die obersten Veterinärbehörden Ausnahmegenehmigungen erlassen. Als weitere Ausnahmeregelung wird eine unterschriebene Bescheinigung des Verfügungsberechtigten anerkannt, in der bestätigt wird, dass das Jungtier bisher nicht mit wilden Tieren in Kontakt gekommen ist. Die Einreise nach Irland, Schweden und ins Vereinigte Königreich ist für solche Jungtiere immer noch komplett verboten.
Gesundheitliche Bestimmungen
In Bezug auf die Gesundheit des Tieres erhält der Heimtierausweis eine besondere Bedeutung. Darin muss der Tollwutschutz einwandfrei nachgewiesen werden. Demnach ist nämlich nicht nur der Impfzeitpunkt einzutragen, sondern auch der Impfstoff, die Zusammensetzung sowie das Ablaufdatum der Wirkung. Als Erstimpfung bei Jungtieren muss die Tollwutimpfung zudem 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen und bei älteren Tieren darf der Termin für die Wiederholungsimpfung noch nicht abgelaufen sein. Ist ein solcher Tollwutschutz gewährleistet, stellt eine Einreise in einen EU-Mitgliedsstaat oder eines der gelisteten Drittländer kein Problem dar. Sollte die Reise allerdings in ein nicht-gelistetes Drittland gehen, ist vor dem Trip eine Blutuntersuchung des Tieres auf Antikörper gegen Tollwut nötig. Erfolgt diese nicht, wird die Rückkehr nach Deutschland von den Behörden nämlich solange verwehrt, bis die Untersuchung im jeweiligen Land nachgeholt ist.
Abweichende Regelungen in anderen Staaten
Bis Ende 2011 gab es in Irland, Malta, Schweden und dem Vereinigten Königreich verschärfte Bestimmungen. So musste der Tierhalter den Antikörper-Test gegen Tollwut bei seinem Tier immer durchführen lassen. Darüber hinaus galt zudem auch eine verpflichtende Wurmkur. Diese Regelungen wurden zum 31.12.2011 im Rahmen der EU-Harmonisierung abgeschafft.  Wer jedoch mit seinem Vierbeiner nach Ägypten reisen möchte, muss auch heute noch abweichend zu den EU-Regeln einen Gesundheitsschein beantragen. Dieser soll bestätigen, dass das Tier keine gefährlichen Infektionskrankheiten oder sonstige Erkrankungen aufweist. Eine Beantragung erfolgt über die hiesigen veterinären Behörden und muss von der ägyptischen Botschaft bestätigt werden. Die Türkei stellt ein weiteres Beispiel für besondere Einreisebestimmungen dar, denn dort muss neben dem EU-Heimtierausweis auch ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen, welches nicht älter als 10 Tage sein darf. Darüber hinaus sollte schon vorher eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchgeführt werden, damit die Wiedereinreise nicht problematisch wird.
Mit welchen Reisekosten muss man rechnen?
Die Kosten für die Mitnahme eines Haustieres hängen stark von der Wahl des Verkehrsmittels sowie von der Größe des Tiers ab. Bei der Fahrt mit dem eigenen Pkw fallen nur Kosten für die Transportbox oder ein entsprechendes Rückhaltesystem an. Im Zug reisen kleine Hunde und Katzen laut Tarifauskunft der DB (Stand: Februar 2012) in einem Transportbehälter kostenfrei mit. Für größere Hunde fällt hingegen der halbe Fahrpreis eines Erwachsenen an. Internationale Zugreisen bringen hingegen Kosten für den Hund in Höhe des Kinderfahrpreises der 2. Klasse mit sich. Im Flugzeug richtet sich der Preis nach dem Zielort, der Beförderungsart und eventuellen Verzögerungen. Darüber hinaus kommt es auch auf die jeweilige Airline an, so dass ein Vergleich der Preise sich durchaus lohnt. So ist es durchaus möglich, kleine Hunde und Katzen schon für 20 Euro mizunehmen. Größere Tiere können jedoch bei teureren Airlines mitunter auch Kosten von bis zu 400 Euro mit sich bringen. Die Unterbringung des Tieres am Urlaubsort bringt wiederum höchst unterschiedliche Kosten mit sich. Bei einer Ferienwohnung wird normalerweise keine zusätzliche Gebühr berechnet, wohingegen im Hotel Aufschläge zwischen 3 und 10 Euro pro Tag fällig werden.  Eine kleine Auflistung soll die Zusatzkosten für die Mitnahme des eigenen Haustiers bei einer Reise aufzeigen:

  • – Leine und Maulkorb: 20-60 Euro
  • – Transportbox (durchschnittl.): 40-120 Euro
  • – Zusätzliche Flugkosten: 20-400 Euro
  • – Tierarztkosten (Mikrochip, Impfungen, Ausweis): 30-100 Euro
  • – Hotelunterbringung (5 Euro/Tag bei 14 Tagen): 70 Euro
  • Gesamt: 180-750 Euro

Die oben aufgezeigten Kosten sind nur grobe Durchschnittswerte und es wurde die Flugreise als teurere Reiseart gewählt. Je nach Art der Reise können die Preise vor allem bei kleineren Tieren auch deutlich niedriger ausfallen. Aus diesem Grund kann es sehr sinnvoll sein, den eigenen Urlaub möglichst tiergerecht zu planen.
Wie können die Reisekosten bezahlt werden?
Die Zusatzkosten durch eine Unterbringung und Mitnahme des eigenen Tieres können vielerorts bequem mit der Kreditkarte bezahlt werden. Gerade bei Airlines und in Hotels ist dies zudem sehr sinnvoll, da die Zahlmethode sehr unkompliziert ausfällt. Ferner muss man nicht ständig den Bargeldvorrat im Auge behalten und die Akzeptanz ist sehr groß. Im Ausland ist eine Kreditkarte zudem zusätzlich hilfreich, weil man Bargeld in der jeweiligen Landeswährung am Geldautomaten erhält und die Wechselgebühr spart. Natürlich bieten Airlines und Hotels mittlerweile auch andere Zahlungsmöglichkeiten, jedoch gelten diese definitiv als umständlicher. Werden zudem kurzfristige Gebühren fällig, das Tier benötigt Verpflegung an Bord oder es ist ein Tierarztbesuch im Urlaubsland notwendig, wird dies in der Regel über die Karte abgerechnet.
Fazit
Die Reise mit dem eigenen Haustier ist keinesfalls ein unmögliches Unterfangen, jedoch müssen vorher bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. So stellen die Einreisebestimmungen Anforderungen an den Gesundheitszustand des Tieres und man sollte sich vorher eine gute Transportmöglichkeit überlegen. Wer dabei auch die Kosten im Auge behält, kann sich letztlich auf einen schönen und entspannenden Urlaub mit dem besten Freund des Menschen freuen.
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